Kinderschutzrichtlinien


Gemäß den Gesetzen 679 von 2001 und 1336 von 2009, die Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbeutung von Minderjährigen sowie von Pornografie und Sextourismus festlegen, sind alle Personen verpflichtet, die Ausbeutung, das Hosting, die Nutzung, die Veröffentlichung und die Verbreitung von Bildern, Texten, Dokumenten und audiovisuellen Dateien, die missbräuchliche Nutzung globaler Informationsnetze oder die Herstellung von Telematikverbindungen jeglicher Art, die pornografisches Material enthalten oder auf sexuelle Aktivitäten von Minderjährigen anspielen, zu verhindern, zu blockieren, zu bekämpfen und zu melden.

Gemäß Artikel 17 des Gesetzes 679 von 2001 warnt AITÉ ECO RESORT Touristen, dass die sexuelle Ausbeutung und der Missbrauch von Minderjährigen im Land als Verbrechen gelten und daher strafrechtlich verfolgt werden.

Gemäß Dekret 3840 von 2009 hat AITÉ ECO RESORT ein Verhaltensmodell eingeführt, das Präventionsrichtlinien fördert und die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Tourismus verhindert.